Bitte beachten:
Wir müssen darauf hinweisen, dass ein Absperren der Pumpe nach heutigem Stand der Technik gewährleistet sein muss. Andernfalls ist der Betreiber für das Entleeren, Befüllen und Entlüften der Anlage zuständig. Die Isolierung der Pumpe ist ebenfalls durch den Betreiber zu entfernen bzw. nach Ausführung der Arbeiten zu ergänzen.
Fäkalienanlagen müssen vor der Reparatur seitens des Betreibers abgepumpt, gereinigt und gespült werden.
Aus Sicherheitsgründen ist bei KD-Anforderungen für abwassertechnische Anlagen in umschlossenen Räumen sowie Zisternen-Anlagen vor Ort laut BGV C5 § 34 Abs. 5 eine zusätzliche Person erforderlich.